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   LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 19/12 B   

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https://dejure.org/2013,7216
LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 19/12 B (https://dejure.org/2013,7216)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.04.2013 - L 15 SF 19/12 B (https://dejure.org/2013,7216)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. April 2013 - L 15 SF 19/12 B (https://dejure.org/2013,7216)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 28.12.2011 - L 15 SF 60/11

    Wegen Rechtsanwaltsvergütung gem. § 45 ff. RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 19/12
    Beispielsweise darf kein abweichender Maßstab für den die Mittelgebühr rechtfertigenden Durchschnittsfall angelegt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 28.12.2011 - L 15 SF 60/11 B E; Senatsbeschluss vom 02.12.2011 - L 15 SF 28/11 B E).

    Vergleichsobjekt ist insoweit stets das gesamte Spektrum sozialrechtlicher Streitigkeiten (vgl. Senatsbeschluss vom 28.12.2011 - L 15 SF 60/11 B E).

  • LSG Bayern, 04.10.2010 - L 15 B 389/08
    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 19/12
    Dazu hat der Senat im Beschluss vom 04.10.2010 - L 15 B 389/08 AL KO Folgendes ausgeführt: "Das Sozialgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Verbindung mehrerer vormals selbstständiger gerichtlicher Verfahren zu einem einzigen Verfahren sich entsprechend reduzierend auf die Zahl der "Angelegenheiten" im Sinn von § 15 RVG auswirkt (vgl. dazu im Einzelnen Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 18. Auflage 2008, VV 3100 Rn. 81 ff.).
  • LSG Bayern, 02.12.2011 - L 15 SF 28/11

    Wegen Rechtsanwaltsvergütung gem. § 45 ff. RVG

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 19/12
    Beispielsweise darf kein abweichender Maßstab für den die Mittelgebühr rechtfertigenden Durchschnittsfall angelegt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 28.12.2011 - L 15 SF 60/11 B E; Senatsbeschluss vom 02.12.2011 - L 15 SF 28/11 B E).
  • LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09

    Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr,

    Auszug aus LSG Bayern, 08.04.2013 - L 15 SF 19/12
    Die von ihm vorgenommene Bestimmung der Verfahrensgebühr entspricht nicht billigem Ermessen (vgl. dazu, insbesondere zur 20-prozentigen Toleranzgrenze, Senatsbeschluss vom 21.03.2011 - L 15 SF 204/09 B E m.w.N.), so dass sie nicht bindend ist.
  • LSG Bayern, 11.04.2013 - L 15 SF 43/12

    Beschwerde, Vergütung, grundsicherungsrechtliches Eilverfahren,

    Zwar spricht viel dafür, dass der Fall in Bezug auf seine vergütungsrechtliche Wertigkeit unterhalb der "Mitte" anzusiedeln ist (vgl. zur Einordnung des durchschnittlichen SGB II-Falls Senatsbeschlüsse vom 02.04.2013 - L 15 SF 213/12 B, vom 08.04.2013 - L 15 SF 338/11 B und vom 08.04.2013 - L 15 SF 19/12).
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